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DSB 2014, 271
Vahle 
„Ping“-Anrufe können strafbarer (versuchter) Betrug sein (Urteil vom 27.03.2014, 3 StR 342/13)

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass sogenannte „Ping-Anrufe“ den Straftatbestand des Betruges (§ 263 Strafgesetzbuch – StGB) erfüllen können.

Vahle, DSB 2014, 271 (Urteil vom 27.03.2014, 3 StR 342/13)

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