Private E-Mails einer Ministerin dürfen nicht von Untersuchungsausschuss eingesehen werden (Beschluss vom 07.08.2015, 1 S 1239/15)
E-Mails der ehemaligen Landesministerin Gönner dürfen erst dann an den Untersuchungsausschuss zum Polizeieinsatz-Schlossgarten II übermittelt werden, wenn zuvor vom zuständigen Richter die private Kommunikation aussortiert wird. Nach Auffassung des Verwaltungsgerichtshofs finde die Beweiserhebung eines Untersuchungsausschusses ihre Grenze, wenn das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung tangiert sei. …
Oberbeck, DSB 2015, 219 (Beschluss vom 07.08.2015, 1 S 1239/15)
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