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DSB 2010, 16
BGH 
Sammeln von Informationen über Wettbewerber (Urteil vom 16.07.2009, I ZR 56/07)

Das Ausspähen von Geschäftsgeheimnissen eines Mitbewerbers kann eine nach § 4 Nr. 10 Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) unlautere Behinderung darstellen.

BGH, DSB 2010, 16-17 (Urteil vom 16.07.2009, I ZR 56/07)

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