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DSB 2017, 66
Oberbeck 
Schadensersatz bei fehlerhafter Datenspeicherung durch Polizei (Urteil vom 10.02.2017, 4 U 14/16)

Eine fehlerhafte polizeiliche Datenspeicherung begründet nur bei besonders schwerwiegenden Verletzungen einen Anspruch auf Schadensersatz. In dem Fall verlangte der Kläger vom Land Baden-Württemberg Schmerzensgeld, weil die Polizei von ihm (angeblich) falsche Daten im polizeilichen Informationssystem POLAS gespeichert habe. Er vertrat die Auffassung, die Datenspeicherung zu einem Strafverfahren wegen falscher Verdächtigung sowie zu einem Betäubungsmittel-Verstoß sei unzulässig gewesen. …

Oberbeck, DSB 2017, 66 (Urteil vom 10.02.2017, 4 U 14/16)

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