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DSB 2015, 231
Gliss 

Skandal und Paukenschlag – Datenschutz im Mittelpunkt

Abbildung 1

Hans Gliss,
Herausgeber
DATENSCHUTZ-BERATER

Es ist ein ungeheuerlicher Vorfall, was wir da gerade erleben: Beim VW-Skandal wurde Software bewusst manipuliert, um dem Unternehmen einen Vorteil zu verschaffen. Was müssen sich Datenschutzbeauftragte, Bürgerrechtler, anständige Politiker dabei denken? Auf jeden Fall haben einige VW-Verantwortliche nicht das bedacht, was schon die alten Römer wussten: quidquid agis, prudenter agas et respice finem – Was auch immer du tust, tue es klug und bedenke das Ende.

Was hat das mit Datenschutz zu tun? Viel. Der sorgfältige Umgang mit Daten, ob personenbezogen oder nicht, ist für jeden wichtig, der am Wirtschaftsleben teilnimmt. Der betriebliche Datenschutzbeauftragte hat nur die Pflicht, darauf hinzuweisen. Dolle Sachen kann er nicht verhindern, aber auf die Konsequenzen hinweisen. Das reicht in der Regel. Mein Rat: Versuchen Sie, in Ihrem Umfeld so auf diese Dinge hinzuweisen, dass bewusste Kollegen sich nicht auf die Füße getreten fühlen, aber bisher unsensible Zeitgenossen erkennen, was ihre Pflicht ist.

Darüber hinaus war das EuGH-Urteil zu „Safe Harbor“ ein „Paukenschlag für das Recht auf Datenschutz“, wie die ehemalige Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger es formuliert. Daher informieren und beraten wir Sie in dieser Ausgabe gleich mehrfach dazu: Auf Seite 234 und 235 werden das Urteil und dessen Auswirkungen analysiert, ab Seite 236 erfahren betroffene Unternehmen konkret, was jetzt zu tun ist.

Sie sehen, Datenschutz bleibt ereignisreich.

Ihr

Hans Gliss

 
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