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DSB 2011, 25
Vahle 
Strafbarkeit einer sogenannten „Abo-Falle“ (Beschluss vom 17.12.2010, 1 Ws 29/09)

Ein Webseitenbetreiber, der durch die Gesamtgestaltung seiner Seite beabsichtigt, den Nutzer über die Entgeltlichkeit seines Angebots zu täuschen, kann sich aufgrund dieser (konkludenten) Täuschung wegen Betrugs (§ 263 Strafgesetzbuch – StGB) strafbar machen.

Vahle, DSB 2011, 25-26 (Beschluss vom 17.12.2010, 1 Ws 29/09)

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