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DSB 2014, 139
Vahle 
Taschenkontrollen von Beschäftigten sind zulässig, wenn Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet wird (Beschluss vom 09.07.2013, 1 ABR 2/13)

Das Bundesarbeitsgericht hatte über die Wirksamkeit einer Betriebsvereinbarung zu entscheiden, in der die Durchführung von Torkontrollen geregelt ist. Entscheidende Bedeutung kam dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu.

Vahle, DSB 2014, 139-140 (Beschluss vom 09.07.2013, 1 ABR 2/13)

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