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DSB 2015, 101
 
UN-Sonderberichterstatter für den Datenschutz

Der UN-Menschenrechtsrat hat am 26.03.2015 in Genf die Voraussetzungen für die Einsetzung eines UN-Sonderberichterstatters für die Überwachung der digitalen Welt geschaffen. Zunächst soll der Sonderberichterstatter für drei Jahre ernannt werden. In seinem Bericht sollen Verletzungen des Rechts auf Vertraulichkeit dokumentiert werden. Federführend für die Implementierung waren Deutschland und Brasilien, …

DSB 2015, 101

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