Unberechtigter Meldedatenabruf als Grund für außerordentliche Kündigung (Urteil vom 01.09.2016, 10 Sa 192/16)
Die Klägerin ist Angestellte des Landes Berlin. Der Arbeitgeber kündigte wegen des sachlich nicht begründeten Zugriffs auf Melderegisterdaten aus dem persönlichen Umfeld der Klägerin das Arbeitsverhältnis mehrmals. Dies griff die Klägerin durch eine arbeitsgerichtliche Klage erfolgreich an. Es folgten darauf erneut 164 nicht autorisierte Abrufe aus dem Melderegister. Danach kündigte die Behörde das Arbeitsverhältnis fristlos sowohl als sogenannte Tatkündigung wie auch als sogenannte Verdachtskündigung. …
Oberbeck, DSB 2017, 136 (Urteil vom 01.09.2016, 10 Sa 192/16)
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