Unerlaubte E-Mail-Werbung begründet keinen Schadensersatz nach DSGVO (Urteil vom 07.11.2018, 8 C 130/18)
Die unerlaubte Versendung einer Werbe-E-Mail löst keinen Anspruch auf Schmerzensgeld im Sinne von Art. 82 Abs. 1 DSGVO aus. Es bedürfe vielmehr einer nicht unerheblichen Beeinträchtigung der Interessen des einzelnen Betroffenen. In dem Fall hatte der Versender einer Werbemail (Anlass war eine Re-Opt-In-Kampagne) bereits einen Betrag von 50 € an den Empfänger gezahlt, womit dieser sich aber nicht zufriedengab und mindestens 500 € forderte. …
Oberbeck, DSB 2018, 259 (Urteil vom 07.11.2018, 8 C 130/18)
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