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DSB 2010, 24
BGH 
Verantwortlichkeit des Inhabers eines WLAN-Anschlusses (Urteil vom 12.05.2010, I ZR 121/08)

Wird ein urheberrechtlich geschütztes Werk von einer IP-Adresse aus zugänglich gemacht, die einer bestimmten Person zugeteilt ist, so spricht eine tatsächliche Vermutung dafür, dass diese Person für die Rechtsverletzung verantwortlich ist.

BGH, DSB 2010, 24 (Urteil vom 12.05.2010, I ZR 121/08)

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