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DSB 2011, 18
VGH Baden-Württemberg 
Veröffentlichung einer Gerichtsentscheidung auf einer Justiz-Homepage (Beschluss vom 23.07.2010, 1 S 501/10)

Die Veröffentlichung einer Gerichtsentscheidung, in der Angaben zu einer Prozesspartei im datenschutzrechtlichen Sinne nicht hinreichend anonymisiert sind, stellt einen Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung dar.

VGH Baden-Württemberg, DSB 2011, 18 (Beschluss vom 23.07.2010, 1 S 501/10)

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