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DSB 2010, 18
BGH 
Verwertung von Daten aus präventiv-polizeilicher Wohnraumüberwachung (Urteil vom 14.08.2009, 3 StR 552/08)

Die Vorschrift des § 100d Abs. 5 Nr. 3 Strafprozessordnung (StPO) – Verwendung von Daten aus einer Maßnahme der polizeilichen Gefahrenabwehr im Strafverfahren – setzt grundsätzlich voraus, dass die zu verwendenden Daten rechtmäßig erhoben wurden.

BGH, DSB 2010, 18-19 (Urteil vom 14.08.2009, 3 StR 552/08)

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