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DSB 2014, 174
Vahle 
Verwertungsverbot bei heimlicher Schrankkontrolle eines Arbeitnehmers (Urteil vom 20.06.2013, 2 AZR 546/12)

Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass Beweismittel, die ein Arbeitgeber im Zuge der heimlichen Kontrolle eines Schranks (Spinds) des Arbeitnehmers erlangt, in einem Gerichtsverfahren (hier: Kündigungsschutzprozess) nicht verwertbar sein können. Die Entscheidung hat auch Bedeutung für die Auslegung von § 32 BDSG und die Verwertung datenschutzwidrig erlangter Erkenntnisse in Arbeitsgerichtsverfahren.…

Vahle, DSB 2014, 174-176 (Urteil vom 20.06.2013, 2 AZR 546/12)

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