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DSB 2011, 21
Vahle 
Verwertungsverbot bei Videoüberwachung eines Arbeitnehmers? (Urteil vom 16.12.2010, 2 AZR 485/08)

Der Umstand, dass eine Partei (hier: in einem arbeitsgerichtlichen Verfahren) die Kenntnis der von ihr behaupteten Tatsachen auf rechtswidrige Weise erlangt hat, führt nicht notwendig zu einem prozessualen Verwertungsverbot.

Vahle, DSB 2011, 21 (Urteil vom 16.12.2010, 2 AZR 485/08)

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