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DSB 2017, 194
Oberbeck 
Videobeweis kann trotz Datenschutzverstoß im Strafprozess verwertbar sein (Beschluss vom 27.06.2017, 1 Rev 12/17)

Bei einer Betrugsstraftat ist der Videobeweis auch dann verwertbar, wenn das Beweismittel aufgrund einer Datenschutzverletzung erlangt wurde. Im konkreten Fall stand ein Angeklagter wegen Betrugs in einem Warenhaus vor Gericht und wurde anschließend durch Videoaufnahmen überführt. Er rügte im Strafprozess einen fehlenden Hinweis auf die Videoüberwachung und sah darin einen Verstoß gegen § 6b BDSG, …

Oberbeck, DSB 2017, 194 (Beschluss vom 27.06.2017, 1 Rev 12/17)

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