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DSB 2014, 18
Vahle 
Videoüberwachung eines Betriebsgeländes ohne Aufzeichnung ist zulässig: Eine Betriebsvereinbarung kann rechtssichere Videoüberwachung schaffen (Beschluss vom 29.08.2013, 5 TaBV 6/13)

Das Landesarbeitsgericht Schleswig hat den Spruch einer Einigungsstelle für wirksam erklärt. Die vorgerichtliche Einigungsstelle hatte 2012 die Installation von Videokameras auf dem Gelände der Lübecker Hafen-Gesellschaft mbH für zulässig erklärt, wenn zu typischen Betriebszeiten alle 30 Sekunden ein Livebild übertragen wird.

Vahle, DSB 2014, 18-19 (Beschluss vom 29.08.2013, 5 TaBV 6/13)

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