Videoüberwachung von krankgeschriebenen Arbeitnehmern im Zweifel unzulässig ([unbekannt] vom 19.02.2015, 8 AZR 1007/13)
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hatte in einem Kündigungsschutzprozess zu entscheiden. Eine Beschäftigte war nach betrieblichem Streit krankgeschrieben worden. Ihr Arbeitgeber hatte den Verdacht, dass sie sich aus Unlust hatte krankschreiben lassen. Er ließ die Beschäftigte daher von einem Privatdetektiv videografisch mit Aufzeichnung überwachen. Tatsächliche Anhaltspunkte hatte er für seinen Verdacht – außer der Meinungsverschiedenheit – nicht. …
Oberbeck/Kramer, DSB 2015, 65 ([unbekannt] vom 19.02.2015, 8 AZR 1007/13)
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