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DSB 2013, 232
Vahle 
Videoüberwachung des Eingangsbereichs einer Wohnanlage (Urteil vom 24.05.2013, V ZR 220/12)

Die Videoüberwachung des Eingangsbereichs einer Wohnungseigentumsanlage ist zulässig, wenn das Überwachungsinteresse der Gemeinschaft das Interesse des einzelnen Wohnungseigentümers und von Dritten, deren Verhalten mitüberwacht wird, überwiegt.

Vahle, DSB 2013, 232-233 (Urteil vom 24.05.2013, V ZR 220/12)

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