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DSB 2017, 218
Oberbeck 
YouTube und Google müssen E-Mail-Adresse ihrer Nutzer bei Urheberrechtsverstoß mitteilen (Urteil vom 22.08.2017, 11 U 71/16)

YouTube und Google sind bei Urheberrechtsverletzungen verpflichtet, die E-Mail-Adresse ihrer Nutzer mitzuteilen. Hingegen muss über die Telefonnummer und die zugewiesene IP-Adresse keine Auskunft erteilt werden. In dem Fall klagte eine deutsche Filmverwerterin auf Herausgabe von Klarnamen und Postanschriften von Nutzern, die auf YouTube urheberrechtlich geschützte Filme veröffentlicht hatten. …

Oberbeck, DSB 2017, 218 (Urteil vom 22.08.2017, 11 U 71/16)

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