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DSB 2012, 172
Vahle 
Telefonwerbung der Telekom (Urteil vom 10.01.2012, 11 O 49/11)

Ein Unternehmen, das Verbraucher zu Werbezwecken durch Telefonanrufe anspricht, trägt die Beweislast für eine wirksame vorherige ausdrückliche Einwilligung des telefonisch beworbenen Verbrauchers.

Vahle, DSB 2012, 172-174 (Urteil vom 10.01.2012, 11 O 49/11)

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