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EWS 2001, 238
 
EuGH
Abnahmepflicht für Strom aus erneuerbaren Energieträgern nach Stromeinspeisungsgesetz weder staatliche Beihilfe noch Maßnahme gleicher Wirkung

EuGH, Entscheidung vom 13. März 2001 - C-379/98;

EuGH vom 13.03.2001 - C-379/98
EWS 2001, 238 (Heft 5)
Urteilstenor1. Eine Regelung eines Mitgliedstaates, durch die private Elektrizitätsversorgungsunternehmen verpflichtet werden, den in ihrem Versorgungsgebiet erzeugten Strom aus erneuerbaren Energiequellen zu Mindestpreisen abzunehmen, die über dem tatsächlichen wirtschaftlichen Wert dieses Stroms liegen, und durch die die sich aus dieser Verpflichtung ergebenden finanziellen Belastungen zwischen den Elektrizitätsversorgungsunternehmen und den privaten Betreibern der vorgelagerten Stromnetze ...

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