EuGH
Abweichungsbefugnis der Mitgliedstaaten bei der Entstehung des Steueranspruchs nach der 6. Mehrwertsteuer-Richtlinie
EuGH, Entscheidung vom 26. Oktober 1995 - C-144/94;
EuGH
vom 26.10.1995
- C-144/94
EWS
1996, 74
(Heft 2)
Urteilstenor1. Artikel 10 Absatz 2 Unterabsatz 3 der Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage erlaubt den Mitgliedstaaten, als Zeitpunkt der Entstehung des Steueranspruchs für alle Dienstleistungen die Vereinnahmung des Preises festzusetzen.2. Ein Mitgliedstaat, der von der Abweichungsbefugnis in Artikel 10 Absatz 2 ...
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