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EWS 2012, 392
 
EuGH
De-facto-Kontrolle des chinesischen Staats über die Haupt-versammlung der Anteilseigner schließt die Erteilung des Marktwirtschaftsstatus nicht automatisch aus - Beweiswürdigung

Art. 2 Abs. 7 Buchst. a, b, c, Art. 9 Abs. 5; Anti- Dumping, Marktwirtschaftsstatus, chinesisches Unternehmen, Minderheitsbeteiligung des Staates, de facto-Kontrolle der Hauptversammlung, nennenswerte Staatseingriffe, Art. 2 Abs. 7 Buchst. c Grundverordnung, keine automatische Gleichsetzung, unterlassene Beweiswürdigung, Grundsatz der ordnungsgemäßen Verwaltung, Unternehmen, chinesisches, Art. 2 Abs. 7 Buchst. c der Grundverordnung, Verwaltung, ordnungsgemäße, Beweiswürdigung, Anti- Dumping-Verfahren

EuGH vom 19.07.2012 - Rs. C-337/09 P
EWS 2012, 392 (Heft 9)

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