EuGH
Arbeitsschutz- und Arbeitssicherheitsgesetz dürfen auch für kleine Betriebe keine Abweichung von der Richtlinie gestatten
EuGH, Entscheidung vom 7. Februar 2002 - C-5/00;
EuGH
vom 07.02.2002
- C-5/00
EWS
2002, 242
(Heft 5)
UrteilstenorDie Bundesrepublik Deutschland hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus den Art. 9 Abs. 1 Buchst. a und 10 Abs. 3 Buchst. a der Richtlinie verstoßen, dass sie nicht sichergestellt hat, dass die von der Richtlinie 89/391/EWG des Rates vom 12. 6. 1989 über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer bei der Arbeit vorgesehene Pflicht, über eine Evaluierung der am Arbeitsplatz bestehenden Gefahren für die Sicherheit und ...
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