EuGH
Art. 3 Abs. 1 d der 1. Markenrichtlinie untersagt Eintragung nur, wenn die üblich gewordene Bezeichnung spezifischen Bezug zu den Waren/Dienstleistungen hat - »Bravo«
EuGH, Entscheidung vom 4. Oktober 2001 - C-517/99;
EuGH
vom 04.10.2001
- C-517/99
EWS
2001, 538
(Heft 11)
UrteilstenorArt. 3 Abs. 1 Buchst. d der Ersten Richtlinie 89/104/EWG des Rates vom 21. 12. 1988 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken ist so auszulegen, dass er der Eintragung einer Marke nur dann entgegensteht, wenn die Zeichen oder Angaben, aus denen diese Marke ausschließlich besteht, im allgemeinen Sprachgebrauch oder in den redlichen und ständigen Verkehrsgepflogenheiten zur Bezeichnung der Waren oder Dienstleistungen, für die diese Marke angemeldet ...
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