BGH
Gilt der Gerichtsstand der unerlaubten Handlung des Art. 5 Nr. 3 EuGVÜ auch für vorbeugende Unterlassungsklagen?
BGH, Entscheidung vom 17. März 1994 - I ZR 304/91;
BGH
vom 17.03.1994
- I ZR 304/91
EWS
1994, 215
(Heft 6)
Dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften wird gemäß Artikeln 1, 2 Nr. 1, Artikel 3 Abs. 1 des Protokolls vom 3. Juni 1971 betreffend die Auslegung des EuGVÜ folgende Frage zur Auslegung von Artikel 5 Nr. 3 vorgelegt:Kann gemäß Art. 5 Nr. 3 EuGVÜ eine Person, die ihren Sitz in dem Hoheitsgebiet eines Vertragsstaates hat (hier: Italien) in einem anderen Vertragsstaat (hier: Bundesrepublik Deutschland) gemäß Art. 5 Nr. 3 EuGVÜ auch dann verklagt werden, wenn sie eine unerlaubte Handlung in ...
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