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EWS 2011, 543
 
EuGH
Behörden wie die Staatsanwaltschaft, die im Allgemeininteresse und nicht als/für Gläubiger handeln, sind nicht zur Einleitung eines Partikularinsolvenz-verfahrens befugt - "Zaza Retail"

Nr. 1346/2000 Art. 3 Abs. 4 Buchst. a; Insolvenz, Antragsbefugnis, Partikularinsolvenzverfahren, Behörde, Staatsanwaltschaft, Tätigkeit im Allgemeininteresse, Art. 3 Abs. 4 Buchst. a VO (EG) 1346/2000, Insolvenzverfahrensverordnung, Hauptinsolvenzverfahren, Verhinderung, Bedingungen, die ... vorgesehen sind, (keine) Antragsbefugnis

EuGH vom 17.11.2011 - Rs. C-112/10
EWS 2011, 543 (Heft 12)

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