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EWS 2011, 542
 
EuGH
Internet-Provider sind nicht zur umfassen-den präventiven Filterung verpflichtet, um einen urheberrechtsverletzenden Austausch von Dateien durch "Peer-to-Peer"-Programme zu verhindern - "Scarlet Extended"

Art. 8, Art. 11, Art. 16, Art. 17 Abs. 2; Datenschutz, Urheberrecht, Verletzung, Peer-to-Peer-Programm, Dateiaustausch, (keine) Pflicht des Internet-Providers zur umfassenden präventiven Filterung, Art. 8, Art. 11, Art. 16, Art. 17 Abs. 2 EU Grundrechte-Charta, Elektronische Kommunikation, Urheberrechtsverletzung, (keine) Pflicht des Internet-Providers zur umfassenden präventiven Filterung zwecks Verhinderung von Verletzungen, Geistiges Eigentum, Richtlinien 2000/31/EG 2001/29/EG, 95/46/EG 2002/58/EG, Grundrechte, Enforcement-Richtlinie, (keine) Pflicht des Internet-Providers zur umfassenden präventiven Filterung zwecks Verhinderung von Urheberrechtsverletzungen, Art. 17 Abs. 2 Grundrechte-Charta, E-Commerce-Richtlinie, Internet-Provider, (keine) Pflicht zur umfassenden präventiven Filterung zwecks Verhinderung von Urheberrechtsverletzungen, Grundrechte des I. und seiner Kunden, Provider, Internetzugangsdienste, (keine) Pflicht zur umfassenden präventiven Filterung zur Verhinderung von Urheberrechtsverletzungen, Grundrechte des P. und seiner Kunden

EuGH vom 24.11.2011 - Rs. C-70/10
EWS 2011, 542 (Heft 12)

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