EuGH
Bestimmung des Geltungsbereichs der Richtlinie 90/531/EWG betreffend die Auftragsvergabe im Telekommunikationssektor
EuGH, Entscheidung vom 26. März 1996 - C-392/93;
EuGH
vom 26.03.1996
- C-392/93
EWS
1996, 175
(Heft 5)
Urteilstenor1. Ein Mitgliedstaat darf bei der Umsetzung der Richtlinie 90/531/EWG des Rates vom 17. September 1990 betreffend die Auftragsvergabe durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie im Telekommunikationssektor nicht bestimmen, welche Telekommunikationsdienste nach Artikel 8 Absatz 1 vom Geltungsbereich der Richtlinie ausgenommen sind; die Befugnis dazu steht den Auftraggebern selbst zu.2. Die in Artikel 8 Absatz 1 der Richtlinie 90/531 aufgestellte ...
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