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EWS 2010, 257
Würtenberger, Thomas D. 
EuGH (Anm. von Würtenberger, Thomas D.)
Die Konkretisierung des Verursacherprinzips liegt bei den Mitgliedstaaten, die durch die Richtlinie 2004/35/EG nicht gehindert sind, auch strengere Maßnahmen vorzusehen - "Augusta-Priolo"

Umwelthaftung, Verursacherprinzip, Beweismaß, (widerlegbare) Vermutung, plausible Anhaltspunkte, (zeitlicher und sachlicher) Anwendungsbereich der Richtlinie, strengere nationale Regelung, Augusta-Priolo, polluter pays principle, siehe Verursacherprinzip, Beweis, nationales oder einheitliches europäisches Beweismaß, Vermutung, Vorabentscheidungsersuchen, Unionsrecht, Auslegung durch EuGH, Prüfung der Vereinbarkeit durch nationales Gericht, Gericht, nicht letztinstanzliches, Vergabe, Sanierungsauftrag, Umwelthaftungsrichtlinie

EuGH vom 09.03.2009 - Rs. C-378/08
EWS 2010, 257 (Heft 7)

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