DSGVO: Eine Geldbuße setzt einen schuldhaften Verstoß voraus – Eine gemeinsame Verantwortung zweier Einrichtungen für die Entwicklung einer mobilen IT-Anwendung (Corona-App) erfordert keine Vereinbarung über Verarbeitungszwecke/-mittel oder die Bedingungen gemeinsamer Verantwortlichkeit (Urteil vom 05.12.2023, C-683/21)
Art. 4 Nr. 7 der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. 4. 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung) ist dahin auszulegen, dass eine Einrichtung, die ein Unternehmen mit der Entwicklung einer mobilen IT-Anwendung beauftragt und in diesem Zusammenhang an der Entscheidung über die Zwecke und Mittel der über die Anwendung vorgenommenen Verarbeitung personenbezogener Daten mitgewirkt hat, …
EuGH, EWS 2024, 36-37 (Urteil vom 05.12.2023, C-683/21)
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