DSGVO: Eine Wirtschaftsauskunftei darf die aus einem öffentlichen Register übernommene Information über eine Restschuldbefreiung nicht länger als das Insolvenzregister speichern – Recht auf Löschung, wenn Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt wurde und keine zwingenden schutzwürdigen Gründe vorliegen – “SCHUFA” (Urteil vom 07.12.2023, C-26/22)
Art. 78 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. 4. 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung)
EuGH, EWS 2024, 43-44 (Urteil vom 07.12.2023, C-26/22)
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