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EWS 2020, 95
GA-EuGH 
Das Erfordernis eines völkerrechtlichen Vertrags für Erbringer von Bildungsdienstleistungen aus Drittstaaten sowie tatsächlicher Lehrtätigkeit im Herkunftsstaat verstößt gegen den Grundsatz der Inländerbehandlung nach GATS, Niederlassungsfreiheit, Dienstleistungsrichtlinie und EU-Grundrechte-Charta ([unbekannt] vom 05.03.2020, C-66/18)

In Anbetracht der vorstehenden Ausführungen schlägt die Generalanwältin dem Gerichtshof vor, wie folgt zu entscheiden:

GA-EuGH, EWS 2020, 95-96 ([unbekannt] vom 05.03.2020, C-66/18)

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