Das Insolvenzgericht ist für eine Haftungsklage wegen unlauteren Wettbewerbs gegen den Übernehmer eines Geschäftsbereichs im Rahmen des Insolvenzverfahrens nicht zuständig – Abgrenzung von EuGVO und EuInsVO –“Tünkers France” (Urteil vom 09.11.2017, C-641/16)
Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1346/2000 des Rates vom 29. 5. 2000 über Insolvenzverfahren ist dahin auszulegen, dass eine Haftungsklage wegen unlauteren Wettbe-354werbs, mit der dem Übernehmer eines im Rahmen eines Insolvenzverfahrens erworbenen Geschäftsbereichs vorgeworfen wird, sich zu Unrecht als Alleinvertriebshändler der vom Schuldner hergestellten Waren dargestellt zu haben, …
EuGH, EWS 2017, 353-355 (Urteil vom 09.11.2017, C-641/16)
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