Die Aufnahme von Fingerabdrücken im Personalausweis ist mit den Grundrechten auf Achtung des Privatlebens und Datenschutz vereinbar – Ungültigkeit der auf Art. 21 Abs. 2 statt auf Art. 77 Abs. 3 AEUV gestützten VO 2019/1157, aber Aufrechterhaltung der Wirkungen (Urteil vom 21.03.2024, C-61/22)
Die Verordnung (EU) 2019/1157 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. 6. 2019 zur Erhöhung der Sicherheit der Personalausweise von Unionsbürgern und der Aufenthaltsdokumente, die Unionsbürgern und deren Familienangehörigen ausgestellt werden, die ihr Recht auf Freizügigkeit ausüben, ist ungültig.
EuGH, EWS 2024, 167 (Urteil vom 21.03.2024, C-61/22)
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