Weber,
Die Dienstleistungsfreiheit nach den Art. 59 ff. EG-Vertrag - einheitliche Schranken für alle Formen der Dienstleistung?
EWS
1995, 292
(Heft 9)
I. EinleitungDie Dienstleistungsfreiheit nach den Art. 59 ff. EGV1Durch den Maastrichter Vertrag wurde der EWGV mit Wirkung zum 1. 11. 1993 in EGV umbenannt. Die für die nachfolgenden Ausführungen maßgeblichen Vorschriften blieben jedoch unverändert, so daß der Einfachheit halber einheitlich der Terminus EGV verwendet werden soll. führt in der wissenschaftlichen Diskussion immer noch ein gewisses Schattendasein, das in auffälligem Kontrast zur realen wirtschaftlichen Bedeutung steht2Troberg, in: ...
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Europäisches Wirtschafts- und Steuerrecht
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