EuGH
Die Einlagensicherungs- und andere Richtlinien begründen keinen Staatshaftungsanspruch des Einzelnen bei Verlust von Einlagen wegen unzureichender Bankenaufsicht, wenn Entschädigung nach Maßgabe der Richtlinie garantiert ist
EuGH, Entscheidung vom 12. Oktober 2004 - C-222/02;
EuGH
vom 12.10.2004
- Rs. C-222/02
EWS
2004, 514
(Heft 11)
Aus den Gründen(1) Das Vorabentscheidungsersuchen betrifft die Auslegung der Art. 3 und 7 der Richtlinie 94/19/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. 5. 1994 über Einlagensicherungssysteme (ABl. L 135, S. 5) sowie mehrerer Vorschriften der Ersten Richtlinie 77/780/EWG des Rates vom 12. 12. 1977 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften über die Aufnahme und Ausübung der Tätigkeit der Kreditinstitute (ABl. L 322, S. 30), der Richtlinie 89/299/EWG des Rates vom 17. 4. ...
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