Die Rückführungsrichtlinie findet auch auf illegal aufhältige Drittstaatsangehörige Anwendung, die bereits vor Überschreiten einer Grenzübergangsstelle in das Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats eingereist sind – Schengener Grenzkodex – “ADDE” (Urteil vom 21.09.2023, C-143/22)
Die Verordnung (EU) 2016/399 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. 3. 2016 über einen Unionskodex für das Überschreiten der Grenzen durch Personen (Schengener Grenzkodex) und die Richtlinie 2008/115/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. 12. 2008 über gemeinsame Normen und Verfahren in den Mitgliedstaaten zur Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger
EuGH, EWS 2023, 299 (Urteil vom 21.09.2023, C-143/22)
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