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EWS 2016, 177
 
EuGH
Die Tabakrichtlinie 2014/40/EU ist gültig und verstößt weder gegen die Grundsätze der Gleichbehandlung, Verhältnismäßigkeit, Subsidiarität und Rechtssicherheit noch gegen die EU-Grundrechte-Charta

Art. 114;Art. 11, Art. 16, Art. 17; Tabakerzeugnisse, Binnenmarktkompetenz, Vereinheitlichung der Verpackungen, gesundheitsbezogene Warnhinweise, Verbot von Mentholzigarettten, Sonderregelung für E-Zigaretten, Gültigkeit der Richtlinie 2014/40/EU, Grundsätze der Gleichbehandlung, Verhältnismäßigkeit, Subsidiarität, Rechtssicherheit, Art. 11, 16, 17 EGRC, Zigaretten, Tabakerzeugnisse siehe dort, Gleichbehandlungsgrundsatz, Aufmachung und Verkauf, Subsidiaritätsgrundsatz, Meinungsfreiheit, Informationsfreiheit Tabakerzeugnisse, Art. 11 EGRC, Unternehmerifreiheit, Art. 16 EGRC, Eigentumsrecht, Art. 17 EGRC, Richtlinie 2014/40/EU über Aufmachung und Verkauf von Tabakerzeugnissen, Gültigkeit, EU-Grundrechte-Charta

EuGH vom 04.05.2016 - Rs. C-358/14
EWS 2016, 177 (Heft 03)

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