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EWS 2010, 241
 
EuGH
Die Vergaberichtlinien sind auf einen gemischten Vertrag, dessen Hauptgegen-stand die Veräußerung von Aktien eines öffentlichen Unternehmens ist, nicht anwendbar - Schadensersatzklage einzelner Mitglieder einer Bietergemeinschaft - "Club Hotel Loutraki" und "Aktor ATE"

Dienstleistungsaufträge, öffentliche, Vertrag, gemischter, Aktienverkaufs-/Dienstleistungs-/Bauleistungsteil, Aktienverkauf i. R. der Privatisierung eines öffentlichen Unternehmens als Hauptgegenstand, (Un)Anwendbarkeit der Vergaberichtlinien, Dienstleistungskonzession, Aktienverkauf als Hauptgegenstand, Unternehmen, öffentliches, Privatisierung, gemischter Vertrag, Nachprüfungsrichtlinie, Bietergemeinschaft, (Ausschluss-)Entscheidung durch andere Behörde als den öffentlichen Auftraggeber, Schadensersatzklage einzelner Mitglieder, effektiver gerichtlicher Rechtsschutz, Abgrenzung zu EuGH-Urteil Espace Trianon und Sofibail, Vergabe, Rechtsschutz, gerichtlicher, Äquivalenzgrundsatz, Effektivitätsgrundsatz, gerichtlicher Bietergemeinschaft, Privatisierung eines öffentlichen Unternehmens, Schadensersatz, Klage einzelner Mitglieder

EuGH vom 06.05.2010 - verb. Rs. C-145/08 und C 149/08
EWS 2010, 241 (Heft 6)

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