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EWS 2009, 274
 
EuGH
Die unlautere Ausnutzung von Unterschei-dungskraft oder Wertschätzung einer Marke in vergleichender Werbung setzt weder die Gefahr einer Verwechslung noch einer Beeinträchtigung der Unterscheidungskraft oder der Wertschätzung oder des Markeninhabers voraus - "L'Oréal u. a."

Art. 5 Abs. 1 Buchst. a und Abs. 2;Art. 3 a Abs. 1; Markenrichtlinie, Erste, Ausnutzung, unlautere, Unterscheidungskraft, Wertschätzung, vergleichende Werbung, Zulässigkeitsvoraussetzungen, Vergleichslisten, Abgrenzung von Werbe- und rein beschreibenden Zwecken, Verwechslungsgefahr, Gefahr einer Beeinträchtigung von Unterscheidungskraft, Wertschätzung oder allgemein des Markeninhabers, Werbung, vergleichende, Marke, unlautere Ausnutzung, Art. 5 Abs. 1 Buchst. a und Abs. 2 der 1. Markenrichtlinie, Art. 3 a Abs. 1 der Richtlinie 84/450/EWG, Vergleichsliste, siehe Werbung

EuGH vom 18.06.2009 - Rs. C-487/07
EWS 2009, 274 (Heft 7)

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