EuGH
Aufnahmemitgliedstaat darf von Unternehmen aus anderen Mitgliedstaaten, die Arbeitnehmer aus Drittstaaten entsenden, Arbeitserlaubnis oder Bankbürgschaft nicht verlangen, wenn dies unverhältnismäßig ist
EuGH, Entscheidung vom 21. Oktober 2004 - C-445/03;
EuGH
vom 21.10.2004
- Rs. C-445/03
EWS
2004, 561
(Heft 12)
Aus den Gründen(1) Die Kommission begehrt mit ihrer Klage vom Gerichtshof die Feststellung, dass das Großherzogtum Luxemburg dadurch gegen seine Verpflichtungen aus Art. 49 EG verstoßen hat, dass es- von einem Dienstleistungserbringer mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat, der seine aus legal in diesem anderen Mitgliedstaat wohnenden und arbeitenden Staatsangehörigen eines Drittstaats bestehende Belegschaft entsenden möchte, das Vorliegen einer individuellen oder kollektiven Arbeitserlaubnis ...
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