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EWS 2011, 155
 
EuGH
Ein Eintragungs-erfordernis für gerichtssachverständige Übersetzer darf die Berücksichtigung von in einem anderen Mitgliedstaat erworbenen Qualiikationen nicht verhindern und muss effektiver gerichtlicher Kontrolle unterliegen - "Peñarroja Fa"

Art. 49, Art. 51 Abs. 1, Art. 56, Art. 57;Art. 3 Abs. 1 Buchst. a; Dienstleistungsfreiheit, Eintragungserfordernis, Gerichtssachverständiger, Übersetzer, Berücksichtigung von in anderem Mitgliedstaat erworbenen Qualifkationen, Begriff der Dienstleistung, (keine) Ausübung öffentlicher Gewalt, Beschränkung, Rechtfertigung, Schutz der Rechtsuchenden, geordnete Rechtspflege, objektive und nicht diskriminierende Kriterien, Verhältnismäßigkeit, Dreijahresfrist, effektive gerichtliche Kontrolle, Begriff, Niederlassungsfreiheit, Rechtfertigung der Beschränkung, effektiver gerichtlicher Rechtsschutz, Rechtsschutz, effektiver gerichtlicher, Rechtspflege, Berücksichtigung von in anderem Mitgliedstaat erworbenen Qualifikationen, Öffentliche Gewalt, Ausübung, Dienstleistung, gerichtssachverständiger Übersetzer, Grundrechte-Charta, Beschränkung der Dienstleistungsfreiheit

EuGH vom 17.03.2011 - Rs. C-372/09
EWS 2011, 155 (Heft 4)

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