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EWS 2011, 151
 
EuGH
Im "Konzessions-modell" vergebene Gemeinwohldienst-leistungen können eine Dienstleistungs-konzession sein, wenn der Dienstleistende nicht vom Auftraggeber vergütet wird und ein (eingeschränktes) Betriebsrisiko trägt - "Rettungsdienst Stadler"

Art. 1 Abs. 2 Buchst. d und Abs. 4; Dienstleistungskonzession, Auftrag, öffentlicher, Abgrenzung, Rettungsdienstleistungen, Vergabe im Konzessionsmodell, Vergütung durch Dritte, Sozialversicherungsträger als anderer öffentlicher Auftraggeber, Übernahme des Betriebsrisikos, Richtlinie 2004/18, Aufträge, öffentliche, Vergabe, Konzessionsmodell, Rettungsdienstleistung, Gemeinwohldienstleistung, Daseinsvorsorge

EuGH vom 10.03.2011 - Rs. C-274/09
EWS 2011, 151 (Heft 4)

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