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EWS 2002, 229
 
EuGH
Dritte Koordinierungsrichtlinie Lebensversicherung: Versicherer sind nicht zu über die Richtlinie hinausgehenden Warnhinweisen verpflichtet

EuGH, Entscheidung vom 5. März 2002 - C-386/00;

EuGH vom 05.03.2002 - C-386/00
EWS 2002, 229 (Heft 5)
UrteilstenorArt. 31 Abs. 3 der Richtlinie 92/96/EWG des Rates vom 10. 11. 1992 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Direktversicherung (Lebensversicherung) sowie zur Änderung der Richtlinien 79/267/EWG und 90/619/EWG (Dritte Richtlinie Lebensversicherung) steht einer nationalen Regelung entgegen, nach der das Angebot einer Lebensversicherung oder mangels eines Angebots die Versicherungspolice den Versicherungsnehmer darüber aufklären muss, dass die Kündigung, die ...

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