EuGH
Dritte Koordinierungsrichtlinie Lebensversicherung: Versicherer sind nicht zu über die Richtlinie hinausgehenden Warnhinweisen verpflichtet
EuGH, Entscheidung vom 5. März 2002 - C-386/00;
EuGH
vom 05.03.2002
- C-386/00
EWS
2002, 229
(Heft 5)
UrteilstenorArt. 31 Abs. 3 der Richtlinie 92/96/EWG des Rates vom 10. 11. 1992 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Direktversicherung (Lebensversicherung) sowie zur Änderung der Richtlinien 79/267/EWG und 90/619/EWG (Dritte Richtlinie Lebensversicherung) steht einer nationalen Regelung entgegen, nach der das Angebot einer Lebensversicherung oder mangels eines Angebots die Versicherungspolice den Versicherungsnehmer darüber aufklären muss, dass die Kündigung, die ...
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