E-Commerce: Einem Hosting-Anbieter wie Facebook kann gerichtlich aufgegeben werden, mit einem zuvor für rechtswidrig erklärten Kommentar wortgleiche und u. U. sinngleiche Kommentare zu entfernen, im Rahmen des internationalen Rechts ggf. weltweit – “Glawischnig-Piesczek” (Urteil vom 03.10.2019, C-18/18)
Die Richtlinie 2000/31/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. 6. 2000 über bestimmte rechtliche Aspekte der Dienste der Informationsgesellschaft, insbesondere des elektronischen Geschäftsverkehrs, im Binnenmarkt (“Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr”), insbesondere ihr Art. 15 Abs. 1, ist dahin auszulegen, dass sie es einem Gericht eines Mitgliedstaats nicht verwehrt,
EuGH, EWS 2019, 293-297 (Urteil vom 03.10.2019, C-18/18)
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