EuGH
EG-Richtlinien können nicht unabhängig von nationalen Durchführungsvorschriften die strafrechtliche Verantwortlichkeit festlegen oder verschärfen (Bilanzfälschung)
EuGH, Entscheidung vom 3. Mai 2005 - verb. Rs. C-387/02;
EuGH
vom 03.05.2005
- verb. Rs. C-387/02
EWS
2005, 270
(Heft 6)
Aus den Gründen(1) Die Vorabentscheidungsersuchen betreffen die Auslegung der Ersten Richtlinie 68/151/EWG des Rates vom 9. 3. 1968 zur Koordinierung der Schutzbestimmungen, die in den Mitgliedstaaten den Gesellschaften im Sinne des Art. 58 Abs. 2 des Vertrages im Interesse der Gesellschafter sowie Dritter vorgeschrieben sind, um diese Bestimmungen gleichwertig zu gestalten (ABl. L 65, S. 8, im Folgenden: Erste Richtlinie), insbesondere von deren Art. 6, der Vierten Richtlinie 78/660/EWG des ...
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