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EWS 2005, 263
 
EuGH
Erörterungspflicht vor Aussetzung einer Maßnahme nach Art. 88 Abs. 2 EG - Ausgleich gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen - Abgrenzung neuer und bestehender Beihilfen

EuGH, Entscheidung vom 10. Mai 2005 - C-400/99;

EuGH vom 10.05.2005 - Rs. C-400/99
EWS 2005, 263 (Heft 6)
Aus den Gründen(1) Mit ihrer Klageschrift beantragt die Italienische Republik, die ihr mit dem Schreiben SG(99) D/6463 vom 6. 8. 1999 bekannt gegebene Entscheidung der Kommission, das Verfahren nach Art. 88 Abs. 2 EG über die staatliche Beihilfe/Maßnahme C 64/99 (ex NN 68/99) - Italien - zugunsten des Gruppo Tirrenia di Navigazione einzuleiten (ABl. C 306, S. 2, im Folgenden: angefochtene Entscheidung), für nichtig zu erklären, soweit darin über die Aussetzung der betreffenden Beihilfe ...

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